Verkehrsrecht

Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Unser  Anliegen ist es, Ihnen als kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall zur Seite zu stehen und Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung außergerichtlich und notfalls gerichtlich zu vertreten. Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten, damit Ihnen Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall) nicht verwehrt bleiben.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Was die Kosten für den Anwalt angeht, so sind diese in der Regel ein Teil des gesamten Schadens, den der Gegner bzw. dessen Versicherung übernimmt.

Rechtsanwalt Björn Dürpisch wurde von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse sowie langjähriger praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechtrecht verliehen. 

Rechtsanwalt Björn Dürpisch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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© Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky