Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Strafrecht, insbesondere die Verteidigung im Jugendstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht. 


Unser Tipp: 

Grundsätzlich als Beschuldigter ohne Verteidiger keine Aussage bei der Polizei machen! 

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistands eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 StPO) - also auch schon im Ermittlungsverfahren. Sie sollten von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch machen! 

Warten Sie nicht, bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, sondern suchen Sie sich einen Verteidiger, sobald Sie Kenntnis davon haben, dass gegen Sie ermittelt wird. Eine engagierte Strafverteidigung kann schon im Ermittlungsverfahren sehr wichtige Weichen für das gesamte Verfahren stellen. Häufig ist es auch möglich, eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren zu erreichen, so dass es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommt.

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© Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky