Verbraucherschutz

Die Kanzlei berät und vertritt Mitbürger auch in Fragen des Verbraucherschutzes. Sind dubiose Firmen mit Forderungen an Sie herangetreten? Haben Sie deshalb womöglich unberechtigte Mahnschreiben oder gar Mahnbescheide erhalten? Haben Sie Gewinnversprechen erhalten oder sind Sie auf vermeintlich kostenfreie Seiten im Internet hereingefallen, die sich nun als Kostenfalle herausstellen?

Die Methoden, mit denen unzählige Firmen aus dem In- und Ausland versuchen, an Ihr Geld zu kommen, sind nahezu unbegrenzt. Viele Menschen fallen leider auf diese Tricks herein. So werden von manchen Firmen Gewinne versprochen, aber an eine Bestellung geknüpft. Den Gewinn werden Sie aber nie erhalten, die Kosten für die Bestellung werden aber mit Nachdruck bei Ihnen eingefordert. Oder Ihnen wird im Internet vorgegaukelt, der Besuch einer Seite sei kostenfrei, danach erhalten Sie aber horrende Rechnungen, weil Sie die Hinweise im Kleingedruckten nicht gesehen haben. Oder Sie fallen auf Versprechungen anlässlich einer Kaffeefahrt herein, oder, oder, oder...

Öffentliches Aufsehen erregte der Fall der 100 Jahre alten Frau Anni Nipp, die von Rechtsanwalt Björn Dürpisch vertreten wurde und über den u.a. am 30.10.2008 und am 12.11.2008 bei SternTV und auch in der Bild-Zeitung sowie im Kölner Stadt-Anzeiger berichtet wurde.

Frau Nipp sah sich mit einem Vollstreckungsbescheid konfrontiert, der auf der Forderung einer Fa. Aqua Vitalis aus Weert, Niederlande, beruht. Dort soll sie Waren bestellt habe. Die Forderung wurde inzwischen an die Fa. FKH GbR in Heuchelheim übertragen. Diese machte die Forderung nun unnachgiebig geltend.

Haben Sie auch Probleme mit Forderungen, deren Berechtigung durchaus zweifelhaft ist? Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internettauschbörse

 

In einem aufsehenerregenden Urteil vom 8. Oktober 2010 hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 308 O 710/09) zwei Musikverlagen lediglich Schadensersatz in Höhe von 15,00 € pro Musiktitel zugebilligt. 2006 hatte der Beklagte als knapp Sechszehnjähriger über den Internetanschluss seines Vaters unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt. Hierdurch konnten die Dateien im Wege des sog. Filesharings von anderen Teilnehmern aufgerufen und heruntergeladen werden. Die Musikverlage forderten wegen der unerlaubten Nutzung jeweils 300,00 € Schadensersatz pro Aufnahme. Zu Unrecht, so das Landgericht Hamburg. 

Doch Vorsicht! Es kommt auf den Einzelfall an. Daher sollten Abmahnungen stets von einem Rechtsanwalt auf ihre Berechtigung hin überprüft werden.

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© Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky