Wussten Sie, dass nur ca. jeder fünfte Bundesbürger durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) Vorsorge für den Todesfall trifft?
Wussten Sie auch, dass rund 75 % dieser letztwilligen Verfügungen inhaltlich verfehlt, oft unklar oder im schlimmsten Fall sogar völlig unwirksam sind?
Wussten Sie zudem, dass ein vernünftiger Vermögensübergang ohne eine solche Nachfolgeregelung völlig zufällig ist und nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers übereinstimmt?
Sowohl die Erbgestaltung (Testament, Erbverträge, vorweggenommene Grundstücksübertragungen gegen Wohnrecht oder Nießbrauch, Unternehmensnachfolge) als auch die Erbauseinandersetzung (Streit um
Erbscheinserteilung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar, Pflichtteilsklagen etc.) erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und Gespür für die zwischenmenschlichen Verhältnisse. Wir
beraten Sie individuell, gründlich und engagiert.
Selbstverständlich gehört zu unserem Tätigkeitsfeld auch die Beratung bei der Einrichtung von Betreuungen, Patientenverfügungen und Vorsorgeverfügungen.
Im Falle des Falles können wir Ihnen bei Fragen zur Erbenhaftung, Nachlassinsolvenz, Pflichtteilsansprüchen, Schenkungen, Vermächtnissen und Vorempfängen außergerichtlich und, sofern es nötig werden
sollte, vor Gericht zur Seite stehen.
Die Bereiche Erbausschlagung, Erbverzicht, Erbschaftssteuer und Testamentsvollstreckung werden von uns ebenfalls betreut. Rechtsanwalt Björn Dürpisch hat an einem
Testamentsvollstreckerlehrgang der DVEV (Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) teilgenommen und ein abschließendes Testat erfolgreich bestanden.
Selbstverständlich helfen wir auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und helfen bei Regelungen der Vermögensnachfolge.
Wir bieten als besonderen Service für unsere Mandanten an, dass wir auch zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim kommen, um Fragen einer Erbfolgeplanung oder sonstige Probleme des
Erbrechts in aller Ruhe mit Ihnen zu besprechen. Wir wissen nämlich, dass es für viele unserer Mandanten aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, uns in
unserer Kanzlei aufzusuchen. Zögern Sie nicht, uns hierauf anzusprechen.