Nichts ist umsonst...

Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist eine individuelle Dienstleistung, die auf das jeweilige Mandat bezogen abgerechnet wird. 

Die Gebühren eines Falles werden dabei nicht nach Belieben des Rechtsanwaltes festgelegt. Vielmehr regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) detailliert, welche Gebühren der Rechtsanwalt als Honorar in Rechnung stellen darf. 

In vielen Fällen richten sich die Gebühren nach der Höhe des Wertes, um den gestritten wird. Das RVG schreibt Gebührentabellen vor, aus denen sich die Gebührenhöhe für die jeweiligen Streitwerte entnehmen lässt. Der Rechtsanwalt ist an diese Festlegung sowohl hinsichtlich einer Erhöhung aber auch eines Absenkens der Gebühren gebunden.

In einigen Bereichen, insbesondere im Strafrecht, lässt sich der "Wert" der Angelegenheit aber nicht in eine Tabelle fassen. Hier werden die Gebühren nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit festgesetzt.
Für die erste persönliche Beratung in einer neuen Angelegenheit berechnen wir Ihnen aber unabhängig vom Streitwert nie mehr als 180 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

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© Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky